Elementarschaden: auch möglich, wenn kein Gewässer in der Nähe ist!

Die unterschätzte Gefahr für alle Hauseigentümer und alle Mietwohnungsbesitzer wird meistens aus Kostengründen nicht gewollt.

„Überschwemmung? Hier gibt es doch gar keinen Fluss!

Vermittler können ein Lied davon singen: Kunden und Madanten unterschätzen die Gefahr von Überschwemmungsschäden, die nicht durch eine herkömmliche Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Einer Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu Folge, schätzten im Jahr 2016 fast 90 Prozent der Befragten das Überschwemmungsrisiko als gering ein. Ganze zwei Drittel glauben demnach, nie von einer Überschwemmung betroffen zu sein.

Allerdings können entsprechende Elementarschäden auch auftreten, wenn gar kein Gewässer in der Nähe ist. Wie der GDV im „Naturgefahrenreport 2017“ bekannt gab, haben Wetterphänomene wie Starkregen im Jahr 2016 fast zehnmal so hohe Schaden verursacht wie im Vorjahr. Dabei kann es in kürzester Zeit soviel regnen, dass die Kanalisation die Wassermassen nicht richtig aufnehmen kann. Im schlimmsten Fall kann ein sogenanntes Rückstau-Szenario eintreten: Wasser, das nicht über die öffentlichen Wasseranlagen abgeführt werden kann, drückt durch die tiefer gelegenen Rohre zurück ins Haus. In diesem Fall können Keller volllaufen, was zu teils erheblichen Schäden an der Bausubstanz sowie am Hausrat führen kann. Wir raten jedem dazu, wo es möglich ist, diese Versicherung mit zuversichern.