Generali Datenweitergabe ist eher Zweifelhaft

Die Umstrukturierung des Generali-Konzerns sorgt derzeit für Irritationen.

Anlass ist ein Schreiben der Generali, das sie an alle ihre Kunden verschickt hat. Hier kommen die Details, was im Brief der Generali steht:

In dem Brief, dass die Generali an alle Kunden geschickt hat, klärt sie über die „künftige Aufstellung in der Vor-Ort-Kundenbetreuung“ auf. An Versicherungsschutz und bisherigem Ansprechpartner ändere sich nichts. Auch Vertragsnummer, Telefon- und Kontaktdaten blieben gleich. Daher gebe es keinen Handlungsbedarf für den Kunden.

Im nächsten Absatz heißt es dann, dass ab Mai 2018 „ihr Generali-Berater in der Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG (…) tätig sein“ wird. Daher sei es erforderlich, die persönlichen Daten des Kunden an das neu gegründete Unternehmen zu übermitteln.

Dieses ist jedoch eine unzulässige Weitergabe von Kundendaten an die Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG“.

„Denn für diese Verträge liegen der Generali entsprechende Maklervollmachten vor. Der Versicherer ist also gar nicht berechtigt, diese Kunden direkt zu kontaktieren, vor allem nicht mit dem Ziel, deren Vertragsdaten an den Wettbewerber Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG weiterzugeben“, sagt Apella-Vorstand Harry Kreis.

Dieses Verhalten sei eindeutig wettbewerbswidrig.

Rechtliche Schritte drohen

Daher habe Apella im Namen der Makler, die Generali-Verträge betreuen, Widerspruch zur Weitergabe der Daten an die Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG erhoben. Man habe die Generali aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist zu erklären, dass keinerlei Weitergabe von Daten zu Verträgen, erfolgt.

Anderenfalls werde man im Interesse der Kunden und der kooperierenden Makler alle rechtlichen Schritte ergreifen, um die Daten der Kunden zu schützen und die Rechte durchzusetzen.